Gastflieger....

... sind uns jederzeit willkommen.

Folgende Regelung ist bei uns zu beachten:

- Gastfliegen nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds möglich
- Der Gastflieger wird vorübergehend Mitglied der MFG Barsinghausen (Formular befindet sich im Flugordner)
-
die Mitgliedschaft ist kostenlos und endet automatisch bei Tagesende
- Der Gastflieger muss einen Versicherungsschutz nachweisen können
- Der Gastflieger muss immer einen Kenntnisnachweis vorweisen
- Bei Modellen mit Verbrennungsmotor muss ein Lärmpass vorhanden sein und vorgezeigt werden
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Die Flughöhe ist auf unserem Platz auf 300m begrenzt
- Das Modellgewicht darf abflugbereit nicht über 25Kg liegen
- Für Verbrenner- und Turbinenflieger endet die Flugzeit um 19:00Uhr

Diese Regeln gelten auch für das Hallenfliegen!

Hier weitere Infos vom DMFV.

Wichtiger Hinweis: Wenn jemand als Gast bei uns fliegen möchte, ist immer das Formular Tagesmitgliedschaft (kostenlos) auszufüllen.

 tagesmitgliedschaft


Immer wieder werden wir gefragt, wer denn für Gäste haftet oder wie es hier mit einer Versicherung aussieht, wenn diese
bei uns auf dem Modellflugplatz oder in der Sporthalle zu Gast sind und fliegen wollen.

Dazu gibt es folgendes zu sagen:

a) Unsere Flugplatzordnung regelt ganz klar, dass Gäste zwar fliegen dürfen, aber der Flugleiter muss sich vorher u.a. die Versicherungskarte zeigen lassen. Ausnahmen gibt es nicht und dies schliesst die Sporthalle ein.

b) Nachfragen bei einer Versicherung (VHV) haben ergeben, dass Spielzeug oder Modellflugzeuge bis 5 kg in der Standardversicherung enthalten sind, wenn sie keinen Motor haben. Ansonsten bedarf es bei der VHV einer Zusatzversicherung, die es gibt und die dann auch Flugzeuge bis 5 kg incl Motor versichert.

c) Nachfragen beim DMFV haben ebenfalls ergeben, dass es einige Haftplfichtversicherungen gibt, die eine Modellflugzeugversicherung anbieten, aber einige eben nicht.

Daher möchten wir euch nochmal nachdrückich darauf hinweisen, keine Gäste fliegen zu lassen, die keine Versicherung haben! Und dies gilt ausdrücklich auch für das Fliegen in der Sporthalle. Im Zweifel eher das Fliegen untersagen und an den Vorstand verweisen.

Der Vorstand

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