Zusammenfassung unserer Flugzeiten:
Grundsätzlich darf täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geflogen werden.
Genau sieht es die Aufstiegserlaubnis so vor:Modelle mit Elektroantrieb: am Tage, nichts nachts (genau Definition siehe unten)!
Modelle mit Verbrennungsmotoren:
an Werktagen von 9 bis 21 Uhr
an Sonn- und Feiertagen von 9-13 und 15 - 21 Uhr (genauer Definition siehe unten)
Hinweis: Verbrenner o.a. Modelle die lauter als 82 dB sind, haben grundsätzlich Flugverbot!