Kennzeichnungspflicht ab 0,25 Kilogramm Abfluggewicht
Eine der wichtigsten Änderungen der NOVELLIERUNG LUFTVO ist die Benutzung von Namensschilder an oder in Modellflugzeugen. Das Gesetz ist in Kraft! Für die Kennzeichnungspflicht gilt aber der Termin 1. Oktober 2017. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Namensschild im Flieger vorgeschrieben. Wir werden aber wieder eine Sammelbestellung durchführen.
Ungeduldige können natürlich die Schilder z.B. im DMFV-Shop sehen und bestellen. Nach Aussage des GF des DMFV sind beide Arten von Namensschildern (Adressdruck oder Gravur) vom Ministerium abgenommen und damit einsetzbar.
Hier ein Link zur Erklärung oder Spezifizierung der Vorgaben vom DMFV.
Der Printshop Barsinghausen kann für uns Namensschilder aus Aluminium mit Adressdruck fertigen.
Die Kosten liegen bei 2,50 - 3,00 Euro je nach Anzahl Schilder. Einen Klebestreifen besitzen die Schilder nicht. Testschilder liegen bei Ulli.
Wer Schilder haben möchte, bitte mir folgenden Daten mailen:
- die Menge
- die Farbe (weiß oder silber)
- das Herstellungsverfahren: Adressdruck oder Gravur
- Anzahl Zeilen (3 oder 4 Zeilen)
Vor der Bestellung erfolgt dann auf jeden Fall nochmals Rückmeldung mit dem genauen Preis, bzw. Bestelldaten.
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