platz04

Zusammenfassung unserer Flugzeiten:

Grundsätzlich darf täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geflogen werden.

Genau sieht es die Aufstiegserlaubnis so vor:

Modelle mit Elektroantrieb: am Tage, nichts nachts (genau Definition siehe unten)!

Modelle mit Verbrennungsmotoren:
   an Werktagen von 9 bis 21 Uhr  
   an Sonn- und Feiertagen von 9-13 und 15 - 21 Uhr (genauer Definition siehe unten)

Hinweis: Verbrenner o.a. Modelle die lauter als 82 dB sind, haben grundsätzlich Flugverbot!


flugzeiten AE 

daemmerung

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